Wir bilden Erzieherinnen & Erzieher aus.
Die Regelausbildung
Wenn Sie beispielsweise in Arbeitsgruppen tätig werden, geht es für Sie sowohl darum ein Fachthema zu erarbeiten, aber Sie sollen dabei auch Ihre sozialen Kompetenzen in die Gruppe einbringen und gleichzeitig diese Kompetenzen weiterentwickeln und reflektieren.
Diese und andere Lernerfahrungen führen dazu, dass Sie zunächst Ihre inneren Eindrücke und Ideen intensiver wahrnehmen. In einem zweiten Schritt lernen Sie diese Wahrnehmungen jedoch wieder zurück zu stellen, wenn Sie beispielsweise eine Kindergruppe beobachten sollen. Aus diesen Beobachtungen entwickeln Sie dann gezielte pädagogische Angebote, welche Sie anbieten und anschließend auswerten können.
Fachtheoretischer Hintergrund solcher Bildungs- und Ausbildungsprozesse sind insbesondere der Situationsorientierte Ansatz sowie das Modell der Vier Entwicklungsaufgaben von Andreas Gruschka.
Die Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbstständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein. Die Schule vermittelt die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz. In der Regel wird mit einem mittleren Bildungsabschluss in die Ausbildung eingestiegen. Unter bestimmten Voraussetzungen, wenn sie beispielsweise bereits die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife und ein 6-wöchiges Praktikum haben oder wenn sie bereits über eine einschlägige Berufsausbildung verfügen, können sie sich auch direkt auf einen Platz an der Fachschule für Sozialpädagogik (2BKSP) als “Quereinsteiger” bewerben. Diese Plätze sind allerdings begrenzt, da wir die Fachschulplätze zunächst mit den AbsolventInnen des Berufskollegs in unserem Haus belegen.
Da das Berufskolleg allerdings mit seinem sehr hohen Praxisanteil die Möglichkeiten für sehr viele persönliche Erfahrungen bietet und ein breites Übungsfeld darstellt, empfehlen wir auch Abiturienten den Besuch des Berufskollegs. Die Ausbildung dauert dann vier Jahre und gliedert sich in das einjährige Berufskolleg, die zweijährige Fachschule und das abschließende einjährige Berufspraktikum. Nach Abschluss der gesamten Ausbildung wird die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannter Erzieher“/“Staatlich anerkannte Erzieherin“ erworben.
So läuft die Ausbildung ab
Das Berufskolleg für Praktikantinnen und Praktikanten (1BKSp) bereitet auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik vor. Es vermittelt fachliche Grundlagen für den Beruf einer Erzieherin oder eines Erziehers und fördert die Entwicklung der Handlungskompetenz und der Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler. Das 1BKSP ist eine Vollzeitschule, für die die allgemeine Ferienregelung (BW) gilt.
Unterrichts- und Praxiszeiten:
- Die ca. 15 Wochen Praxis finden als Tagespraktikum begleitend zum Unterricht statt.
- Die 2 Praxistage pro Woche werden zum Schuljahresbeginn festgelegt.
Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein. Die Schule vermittelt die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz. Darüber hinaus führt sie die Allgemeinbildung weiter und ermöglicht durch Zusatzunterricht und eine Zusatzprüfung den Erwerb der Fachhochschulreife. Die praktische Ausbildung im Handlungsfeld Sozialpädagogisches Handeln in verschiedenen Arbeitsfeldern dient der Anwendung und Vertiefung der im schulischen Unterricht erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Die Gesamtverantwortung für die praktische Ausbildung liegt bei der Schule. Dies schließt die Betreuung, Beratung, Beurteilung und Benotung der Schülerin oder des Schülers während der praktischen Ausbildung mit ein. Schule und Einrichtung stellen dabei in engem Zusammenwirken eine effektive Verzahnung von schulischem Unterricht und dessen praktischer Umsetzung in der Einrichtung sicher.
An unserer Schule absolvieren Sie die praktische Ausbildung in sogenannten Blöcken.
Im 1. Jahr (Unterkurs) sind dies 2 Blöcke in einer Kindertagesstätte die in aller Regel in der Zeit zwischen Herbstferien und Weihnachten bzw. zwischen Ostern und Pfingsten liegen. Hier haben Sie die Möglichkeit eine Kindertagesstätte als Arbeitsfeld kennenzulernen. Zur Auswahl stehen Kinderkrippen (unter 3-Jährige), Horte für Schulkinder oder Ganztagesschulen, sonderpädagogische Einrichtungen und Heime mit Tagesgruppen oder mit vollstationären Gruppen.
Im 2. Jahr (Oberkurs) sind ebenfalls 7 Wochen Praktikum vorgesehen. Hier können Sie ein Arbeitsfeld im U3-Bereich, im Hort oder im Heim vertiefen. Dabei geht eine Klasse in der Regel zwischen Sommer- und Herbstferien, die andere Klasse zwischen den Herbst- und Weihnachtsferien ins Praktikum.
Es gibt inhaltlich bei neuer und alter EVO viele Entsprechungen. Sie gehen in dem neuen Lernfelderkonzept auf. Nach alter EVO nicht unterrichtet wurden der Bereich "Qualitätsmanagement" sowie die Fächer Englisch und Mathematik.
Als evangelische Schule legen wir ein besonderes Gewicht auf den Bereich der Religionspädagogik. Hier werden Sie umfänglicher mit Themen bekannt gemacht, wie es der Lehrplan vorsieht. Ebenso haben wir im Handlungsfeld Bildung und Entwicklung fördern eine zusätzliche Wahlpflichtstunde im Lernfeld kreative Lern- und Bildungsprozesse planen, eröffnen und begleiten geschaffen. Dadurch bekommen Sie mehr Zeit kreative Techniken und Themen kennen zu lernen und ästhetische Erfahrungen zu machen. Ebenfalls zusätzlich ist unser Angebot an Mathematik bereits im 1BKPr für Schülerinnen und Schüler, die die allg. Fachhochschulreife erwerben wollen, sich aber noch nicht sicher sind, ob sie das auch schaffen.
Je nach Größe der Handlungsfelder werden "Handlungsfeld-Teams" gebildet, denen mehrere Dozenten angehören können. Die Arbeit in und unter den Teams wird im Kollegium abgesprochen und koordiniert.
Erstes Ausbildungsjahr Berufskolleg Praxis (1BKSP):
Berufliches Handeln fundieren
- Das Berufsbild „Erzieherin/Erzieher" und sozial-pädagogische Einrichtungen kennen lernen
- Rechtliche Bedingungen der sozialpädagogischen Arbeit beachten
- Die eigene Persönlichkeit auf das Berufsbild hin weiterentwickeln
- Kinder wahrnehmen, beobachten und beschreiben
- Sozialpädagogisches Handeln methodisch planen und nachbereiten
Erziehung und Betreuung gestalten
- Erziehen, betreuen und bilden in Tageseinrichtungen für Kinder (Pädagogische Grundlagen)
- Sich selbst und andere besser verstehen (Psychologische Grundlagen)
- Einflüsse von Lebenswelten und Lebenslagen auf Erziehung erfassen (Soziologische Grundlagen)
- Angemessenes Kommunikationsverhalten entwickeln
- Den Alltag in Tageseinrichtungen für Kinder pädagogisch gestalten
Bildung und Entwicklung fördern 1
- Spiel als kindliche Ausdrucksform erfassen
- Sprache als Zugang zur Welt verstehen
- Emotionen wahrnehmen
- Natur als Erlebnisraum erfahren
Bildung und Entwicklung fördern 2
- Ästhetische Zugänge zur Welt ermöglichen
- Musikalisch-rhythmische Kompetenzen erwerben
- Durch Bewegung die Entwicklung fördern
- Gesunderhaltung fördern
Religion
Englisch
Mathematik
Sozialpädagogische Praxis: in 3 Blöcken
Die PraktikantInnen werden von allen Lehrkräften ihres Kurses begleitet.
Dabei betreut ein Dozent in der Regel 3-6 Studierende.
Zweites Ausbildungsjahr - Unterkurs (1) und drittes Ausbildungsjahr - Oberkurs (2) Fachschule für Sozialpädagogik:
Berufliches Handeln fundieren
- Die Berufsrolle professionell einnehmen
- Methoden sozialpädagogischer Arbeit anwenden
- Kinder und Jugendliche beobachten und dokumentieren
- Didaktische Handlungsansätze vergleichen
- Mit Bildungsplänen arbeiten
- Institutionen und Arbeitsfelder analysieren
- Geschichte und Entwicklung der öffentlichen Kleinkinderziehung und Jugendhilfe kennenlernen
- Rechtliche Bedingungen sozialpädagogischer Arbeit einhalten
- Lern- und Arbeitstechniken nutzen
- Selbstmanagement praktizieren
Erziehung und Betreuung gestalten
- Erziehen als pädagogisches Handeln professionalisieren (Pädagogische Grundlagen)
- Menschliches Verhalten und Erleben in seiner Entwicklung verstehen (Psychologische Grundlagen)
- Lebenswelten und Lebenslagen von Kindern und Familien analysieren (Soziologische Grundlagen)
- Tageseinrichtungen für Kinder als aktiven Lebensraum gestalten
- Gruppenprozesse verstehen und pädagogisch begleiten
- Medienpädagogisch handeln
- Die Entwicklung der Sexualität von Kindern und Jugendlichen begleiten
Bildung und Entwicklung fördern 1
- Spiel als grundlegender Zugang zur Welt verstehen und fördern
- Sprachliche Lern- und Bildungsprozesse planen, eröffnen und begleiten
- Naturwissenschaftliche und technische Lern- und Bildungsprozesse eröffnen, begleiten und erfahrbar machen
- Emotionale, soziale und kognitive Lern- und Bildungsprozesse planen, eröffnen und begleiten
Bildung und Entwicklung fördern 2
- Kreative Lern- und Bildungsprozesse planen, eröffnen und begleiten
- Musikalisch aktiv wahrnehmen, singen und musizieren – Rhythmisch-musikalische Tätigkeiten erfahren und ausüben 1
- Motorische Lern- und Bildungsprozesse planen, eröffnen und begleiten 1
- Ästhetische Erfahrungen erweitern und künstlerische Fähigkeiten entwickeln
- Musikalisch aktiv wahrnehmen, singen und musizieren – Rhythmisch-musikalische Tätigkeiten erfahren und ausüben 2
- Motorische Lern- und Bildungsprozesse planen, eröffnen und begleiten 2
- Gesunderhaltung fördern
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben
- Soziale Konstruktionen der Unterschiede zwischen Menschen erkennen
- Sozial-ökonomische Differenziertheit beachten
- Gender-Mainstreaming umsetzen
- Kulturelle Gemeinsamkeiten und Unterschiede verstehen und wertschätzen
- Beratung leisten
- Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen im körperlichen, geistigen und sozial-emotionalen Entwicklungsbereich begleiten
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln
- Qualität entwickeln
- Mit Eltern zusammenarbeiten 1
- Im Team arbeiten
- Mit Eltern zusammenarbeiten 2
- Den Übergang von Tageseinrichtungen für die Kinder in die Grundschule gestalten
- An Zusammenarbeit und Vernetzung im sozialen Raum mitwirken
Deutsch
- Sprachbetrachtung und Sprachlehre 1+2
- Sprachliche Übungen und Kommunikation 1+2
- Literatur und Medien 1+2
Religionspädagogik
Gemeinschaftskunde
Englisch
Mathematik
Sozialpädagogische Praxis:
Unterkurs: ca. 6-wöchiges Praktikum in einem Kindergarten.
Oberkurs: ca. 6-wöchiges Praktikum in einem Hort oder Heim.
Die Praktikanten werden jeweils von einer Lehrkraft ihres Kurses betreut. Dabei betreut ein Dozent 3-6 Studierende.
Hier finden Sie den Lehrplan als PDF.
Viertes Ausbildungsjahr Anerkennungsjahr (Berufspraktikum):
Zunehmend selbständiges pädagogisches Arbeiten in einer Einrichtung. Sie besuchen 8 - 10 Studientage an der Schule. Dabei wählen Sie aus einem breiten Angebot die Inhalte aus, die Sie brauchen. Erstellen einer Jahresarbeit.
Bei der Ausbildung nach der neuen EVO wurde das Vorpraktikum durch das sog. Berufskolleg Praxis (1BKSP) ersetzt. Im 1BKSP leisten sie 14 Wochen Praktikum als Tagespraxis an 2 Tagen pro Woche an einer Tageseinrichtung für Kinder ab. Diese Praxiszeiten dienen vor allem Ihrer ersten Orientierung im beruflichen Umfeld und sollen Ihnen erste gezielte und reflektierte Erfahrungen im Umgang mit Kindern ermöglichen. Die Praxisstelle suchen sie sich in der Regel selbst. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, einen Praxisplatz zu suchen, an dem sie nicht selbst schon als Kind waren und an dem keine Verwandten oder engen Freunde beschäftigt sind. Sie werden von den DozentInnen der Schule im Unterricht gezielt auf konkrete Praxisaufgaben vorbereitet (z.B. die erste Kontaktaufnahme oder Beobachtungsaufgaben). Ihre Praxiserfahrungen werden im Unterricht wieder reflektiert und aufgearbeitet. Schule und Praxisstellen arbeiten eng zusammen.
Im Unterkurs liegt der Ausbildungsschwerpunkt im Elementarbereich (Kindergarten). Daher findet hier die Praxisin einem Kindergarten statt. Dabei liegt ein Praxisblock im ersten Schulhalbjahr (i. d. Regel nach den Herbstferien), ein zweiter im zweiten Schulahalbjahr (i. d. Regel zwischen Ostern und Pfingsten)
Schwerpunkt des Oberkurses bildet der Heim- und Hortbereich. Das entsprechende Praktikum findet in einer Einrichtung der Jugendhilfe bzw. der Heilpädagogik statt und dauert 7 Wochen. Dieses "Heimpraktikum" gehört zum Profil unserer Schule. Es dient dazu, Sie auch über diese persönlichen Erfahrungen auf die vielfältigen Anforderungen, denen ErzieherInnen gerecht werden sollen, vorzubereiten. Gerade aufgrund dieser Erfahrungen orientieren sich schließlich viele unserer AbsolventInnen auch hin zur Arbeit mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Während dieser Praktika werden Sie von erfahrenen ErziehrInnen der jeweiligen Einrichtung als auch von DozentInnen der Schule begleitet. Nach Möglichkeit werden Sie in jedem Praktikum von einem anderen Dozenten begleitet. Im Rahmen der Ausbildung werden Ihnen jeweils spezifische Praxisaufgaben gestellt. Ziel ist es, Ihnen möglichst viele Einblicke in verschiedene Facetten der sozialpädagogischen Praxis zu geben und Sie mit Ihnen aus vielen unterschiedlichen Blickwinkeln zu reflektieren.
Einen Platz für das Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) müssen sie sich selbst suchen. Sie schließen dann mit der entsprechenden Einrichtung einen Arbeitsvertrag und erhalten eine entsprechende Vergütung sowie die üblichen Sozialleistungen. Dieser Vertrag muß durch die Schule genehmigt werden. Dadurch wollen wir sicherstellen, dass die Praktikumstelle den Standards entspricht und Sie Ihre Ausbildung erfolgreich und gewinnbringend beenden können. Dazu besteht weiterhin ein Ausbildungsvertrag, da das Berufspraktikum noch Teil der Ausbildung ist.
Während des Anerkennungsjahres werden Sie von einem Dozenten der Schule mentoriert und begleitet. Dabei arbeiten sie mit mehreren KollegInnen in Mentorengruppen zusammen. Im Verlauf dieses Berufspraktikums besuchen sie auch 8 -10 Studientage an unserer Schule. Dabei handelt es sich um Tagesseminare von einem oder zwei Tagen Dauer. Für diese Zeit sind Sie von der Arbeit in Ihrer Praktikumseinrichtung freigestellt. Diese Studientage sind in der EVO vorgeschrieben. Es besteht eine Angebotsstruktur. Das heißt, Sie können unter einer Vielzahl von Themen die für Sie geeignetsten auswählen, müssen allerdings auch eine Mindestzahl auswählen.
Im Berufspraktikum müssen Sie eine sog. Jahresarbeit verfassen. Darin beschäftigen Sie sich eingehender mit einem frei gewählten Aspekt Ihrer erzieherischen Arbeit.
Haben sie als Mutter oder als Vater Kinder zu betreuen, so ist es möglich, geeignete Arbeitszeitregelungen zu vereinbaren. Dies muß von Fall zu Fall individuell geregelt werden.
Das ist gut zu wissen
Während Ihrer Praktika werden Sie von DozentInnen der Schule betreut. Das heißt, wir besuchen Sie in der Praxis, besprechen mit Ihnen Aufgaben, die Sie bewältigen müssen, und versuchen Ihre Entwicklung anzuregen und Ihnen Hilfestellungen zu geben. Gleichzeitig wird Ihnen eine erfahrene Fachkraft als AnleiterIn zur Seite gestellt. Diese Fachkraft wird Sie täglich begleiten und für Sie da sein, sofern Sie das wollen.
Damit die Praxis für Sie möglichst gewinnbringend verläuft, wird die Arbeit zwischen Praxisstelle und Schule abgestimmt. Es findet eine enge Kooperation statt. Mit den meisten Praxisstellen besteht eine langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Dazu gehören regelmäßige AnleiterInnen-Treffen. Die AnleiterInnen werden auch in regelmäßigen Kursen auf ihre Aufgaben vorbereitet und weitergebildet.
Im 1BKSP leisten sie 14 Wochen Praktikum als Tagespraktikum an 2 Tagen pro Woche an einer Tageseinrichtung für Kinder ab. Diese Praxiszeiten dienen vor allem Ihrer ersten Orientierung im beruflichen Umfeld und sollen Ihnen erste gezielte und reflektierte Erfahrungen im Umgang mit Kindern ermöglichen. Die Praxisstelle suchen sie sich in der Regel selbst. Es hat sich als sinnvoll erwiesen, einen Praxisplatz zu suchen, an dem sie nicht selbst schon als Kind waren und an dem keine Verwandten oder engen Freunde beschäftigt sind.
In der Regel findet eine Bewerbung direkt auf das 1BKSP statt. Das 1BKSP ist eine eigene Schule und in den Räumen unserer Schule verortet. Für die Bewerbung benötigen Sie den mittleren oder einen höheren Bildungsabschluss. Das bestandene 1BKSP ist die Voraussetzung für die Bewerbung an einer Fachschule für Sozialpädagogik, an der die Ausbildung fortgesetzt wird. In aller Regel übernehmen wir Bewerber, die das 1BKSP in unserem Haus absolviert haben schließlich auch an die Evangelische Fachschule für Sozialpädagogik, so dass eine kontinuierliche Ausbildung gewährleistet ist. Dennoch muss die Fortsetzung der Ausbildung in der Fachschule für Sozialpädagogik am Ende des 1BKSP beantragt werden.
Für AbiturientInnen oder Bewerber mit höheren Abschlüssen kann ein sogenannter Quereinstieg möglich sein. In diesem Fall kann das 1BKSP "übersprungen" werden (bzw. es liegt bereits vor) und eine Bewerbung direkt an die Fachschule für Sozialpädagogik (in den Unterkurs) stattfinden. Dazu muss allerdings in der Regel ein mindestens 6-wöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung vorliegen. Bei einem Quereinstieg verkürzt sich die gesamte Ausbildungsdauer an unserer Schule so um ein Jahr.
Ursprünglich war ein in der Regel einjähriges Vorpraktikum notwendig, bevor mit der Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik begonnen werden konnte. Das Vorpraktikum wurde unter der Anleitung erfahrener ErzieherInnen und oft in einer Kindertagesstätte abgeleistet. Während des Vorpraktikums bestand auch schon ein Kontakt zur Schule. So fanden hier vier Studientage statt, an denen in der Schule zusammen mit den zukünftigen KurslehrerInnen verschiedene Aspekte der Praxis reflektiert wurden. Das Vorpraktikum diente dazu, die eigenen Grenzen und die eigenen Fähigkeiten auszuloten. Es war ein Jahr des Ausprobierens und des Sich-Selbst-Austestens. Es diente aber auch dazu, Erfahrungen zu sammeln und das Berufsfeld kennen zu lernen. Dadurch konnte man erfahren, ob man diesen Beruf wirklich erlernen möchte und kann. Diesem Zweck dient nun auch das 1BKSP. Wenn Sie sich bereits in einer Einrichtung über den Beruf der Erzieherin/ des Erziehers informiert haben, kannten wahrscheinlich viele der ErzieherInnen, mit denen Sie sprachen, die Ausbildung mit diesem Vorpraktikum.
Im Rahmen der neuen EVO wurde das Vorpraktikum seit dem Schuljahr 2003/04 durch das sog. "Berufskolleg Praxis" (1BKPr, heute: Einjähriges Berufskolleg Sozialpädagogik, 1BKSP) ersetzt. Dieses Berufskolleg hat mit 14 Praxiswochen im Schuljahr einen sehr hohen Praxisanteil. Es findet wie beim ehemaligen Vorpraktikum eine enge Zusammenarbeit zwischen der Schule, in der auch wesentliche Ausbildungsinhalte koordiniert werden, und den Sie betreuenden AnleiterInnen statt. In diesen Praxiszeiten werden Sie selbstverständlich auch intensiv von Dozentinnen und Dozenten der Schule betreut. In den Unterrichtswochen an der Schule werden Sie auch auf spezielle "Praxisaufgaben" (Beobachtungen, Anleitungen o.ä.) vorbereitet. Die gemachten Erfahrungen werden im Unterricht reflektiert und bilden eine Grundlage für die weitere Ausbildung. Die Praxis findet als Tagespraktikum an 2 Wochentagen statt. Am Jahresende kann es einen längeren Praxisblock von 1 - 2 wochen geben.
Wie das Vorpraktikum dient auch die Praxis des 1BKSP der ersten Orientierung im Beruf. In erster Linie werden sie hier ihr zukünftiges Arbeitsfeld genauer kennen lernen können und erfahren, in wieweit sie sich in diesem Beruf wohlfühlen. In der Unterrichtszeit an der Schule werden allerdings im Unterschied zum Vorpraktikum die gewonnenen Erfahrungen bereits intensiver reflektiert und teilweise auch schon vor professionellem Hintergrund beleuchtet.
Wir erheben kein Schulgeld. An Kosten kommen auf Sie lediglich jeweils eine Verwaltungspauschale in Höhe von ca. 190.- € pro Jahr für die schulische Ausbildung und 190.- € für die Betreuung im Berufspraktikum zu. Ein großer Teil der Materialien und Lehrmittel wird Ihnen gestellt. Dazu gehört auch der für die zentralen Prüfungen in Mathematik vorgeschriebene Taschenrechner. Computer, Internet sowie unsere umfangreiche Bibliothek stehen Ihnen kostenfrei zur Verfügung.
Für Exkursionen und Eintritte, z.B. ins Theater oder in Ausstellungen, fallen jährlich erfahrungsgemäß 50 -100 € an. Aus diesem Grunde führen die Kurse eine Exkursionskasse in die die Studierenden ca. 60 € pro Jahr einzahlen.
Im Lauf der Ausbildung wird in der Regel eine mehrtägige Studienfahrt unternommen in deren Verlauf beispielsweise Einrichtungen besucht werden, die es in Freiburg oder der näheren Umgebung nicht gibt. Dadurch wird der Einblick in unterschiedliche sozialpädagogische Handlungsfelder erweitert. Das genaue Ziel und die Dauer der jeweiligen Studienfahrt wird zusammen mit den jeweiligen Kursen festgelegt. Daher können hierfür die Kosten nicht genau beziffert werden. In der Regel sollte eine mehrtägige Fahrt unter 300 € liegen.
Die Ausbildung an der Fachschule wird durch Bafög gefördert. Wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, können Sie beim entsprechenden Bafög-Amt einen Antrag auf Ausbildungsförderung stellen.
Ausbildung nach der neuen EVO
Mit dem Schuljahr 2003/04 trat eine neue Ausbildungsordnung für ErzieherInnen (EVO) in Kraft.
Das bisherige Vorpraktikum wurde durch das Berufskolleg Sozialpädagogik (1BKSP) ersetzt. Mit dem Bestehen des 1BKSP (Versetzungszeugnis und mindestens die Note 3,5 in der sozialpädagogischen Praxis) erfüllen Sie die Aufnahmevoraussetzung in die Fachschule für Sozialpädagogik (neu: "Berufskolleg Sozialpädagogik", 2BKSP), an der Sie in aller Regel auch einen Platz für die weitere Ausbildung erhalten werden. Sie werden am 1BKSP (Berufskolleg) sowie am 2BKSP (Fachschule) von denselben Dozenten ausgebildet. Der erfolgreiche Abschluss des 1BKPr ist noch kein Berufsabschluss!
Die Ausbildung zur Erzieherin an der Evangelischen Fachschule für Sozialpädagogik ist staatlich anerkannt. Sie werden entsprechend nach den offiziell geltenden Lehrplänen des Landes Baden-Württeemberg unterrichtet. Inhalte, Niveau und Ausbildungsverlauf werden von den jeweiligen Landesbehörden kontinuierlich überprüft. Die erfolgreiche Absolvierung der Abschlußprüfungen sowie des Anerkennungsjahres (Berufspraktikum) berechtigt Sie zur Berufsausübung in der Bundesrepublik. Mit der neuen EVO ist nun zudem die Anerkennung der deutschen ErzieherInnenausbildung im europäischen Ausland verbunden, was bisher nicht der Fall war.
Am Ende der Fachschulausbildung legen Sie in einem Handlungsfeld (EBG) eine schriftliche und zentrale Prüfung ab und fertigen in einem anderen (BEF I, BEF II, UVL oder BHF) eine Facharbeit an, die Sie auch vorstellen (Präsentationsprüfung). Dazu kommt mindestens eine weitere mündliche Prüfung in einem weiteren Handlungsfeld.
Zusätzlich zu diesen Prüfungen werden Sie nach der neuen EVO auch die Möglichkeit haben, eine Prüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch abzulegen. Damit können Sie zusätzlich die allgemeine Fachhochschulreife erwerben, die Sie zum Studium an Fachhochschulen berechtigt. Das Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife erhalten Sie zusammen mit dem Abschlußzeugnis am Ende der Fachschulausbildung.
Die Urkunde zum Staatlich geprüften Erzieher/zur staatlich geprüften Erzieherin erhalten Sie nach erfolgreichem Bestehen des Berufspraktikums.
Das Berufspraktikum (Anerkennungsjahr) dauert ein Jahr. In diesem Jahr haben Sie einen Arbeitsvertrag und einen Ausbildungsvertrag. Der Arbeitsvertrag bedeutet, dass Sie für Ihre Arbeit bezahlt werden und sozialversichert sind. Sie beschließen das Berufspraktikum mit einem Kolloquium. In diesem Gespräch stellen sie in der Regel spezifische Aspekte Ihres Praktikums dar. Dieses Gespräch findet in kleinen Prüfungsgruppen statt, die es ermöglichen, dass sie sich auch mit Kolleginnen austauschen. Außerdem fertigen Sie eine Jahresarbeit an.
Damit beschließen Sie zwar Ihre Ausbildung - aber nicht Ihre Lernzeit. Wir ermuntern Sie, sich auch als staatlich anerkannte(r) ErzieherIn ständig weiterzubilden.
Für AbiturientInnen oder Bewerber mit beruflichen Abschlüssen im sozialpädagogischen Bereich kann ein sogenannter Quereinstieg möglich sein.
In diesem Fall kann das 1BKSP "übersprungen" werden und eine Bewerbung direkt an die Fachschule für Sozialpädagogik (in den Unterkurs) stattfinden. Dazu muß allerdings in der Regel ein mindestens 6-wöchiges Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung vorliegen. Bei einem Quereinstieg verkürzt sich die Ausbildungsdauer an unserer Schule so um ein Jahr.